D&O

D&O steht für Directors and Officers.

Dies sind nach amerikanischem Sprachgebrauch Vorstände und Aufsichtsräte.

Eine D&O-Versicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung - in erster Linie für Organe, die persönlich haften: Aufsichtsräte, Vorstände, Geschäftsführer und Beiräte. Aber auch leitende Angestellte, Betriebsleiter oder Generalbevollmächtigte sollten mitversichert werden.

Werden Pflichtverletzungen vorgeworfen und damit Schadensersatzansprüche geltend gemacht, hat das immer auch negative Konsequenzen für das Unternehmen. Der D&O-Vertrag schützt die Bilanzen und das Image.

Jedes Unternehmen – von der Mini GmbH bis hin zur Aktiengesellschaft – sollte sich ernsthaft damit auseinandersetzen, seine Manager über einen D&O-Vertrag mit angemessener Deckungssumme abzusichern. Nicht zu vergessen die Organe von Vereinen, Verbänden und Stiftungen. Auch hier sollten sich die Organisationen absichern.

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