Kundeninformation

Aufgrund der gesetzlichen Regelung des § 11 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) geben wir Ihnen die folgenden Informationen:

Name und Anschrift:

ATERMANN KÖNIG & PAVENSTEDT GmbH & Co. KG
Herrlichkeit 6
28199 Bremen
(nachfolgend Makler genannt)

Der Makler hat eine Zulassung seiner zuständigen Erlaubnisbehörde, der HK Bremen (Handelskammer Bremen, Am Markt 13, 28195 Bremen) und ist dementsprechend als Versicherungsmakler gemäß § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung im Vermittlerregister mit der Registrierungsnummer (D-F5B8-RUW87-18, bezogen auf deren persönlich haftende Gesellschafterin König & Pavenstedt GmbH) eingetragen. Die Eintragung kann bei dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., Breite Str. 29, 101078 Berlin, Tel. 0180/500585-0 (14 Cent/Min aus dem dt. Festnetz, mit abweichenden Preisen aus Mobilfunknetz), Internetseite: www.vermittlerregister.info überprüft werden.

Der Makler besitzt keine direkte oder indirekte Beteiligungen an Stimmrechten oder am Kapital von Versicherungsunternehmen in relevanter Größenordnung. Auch sind keine Versicherungs­unternehmen direkt oder indirekt an dem Unternehmen beteiligt.

Der Makler arbeitet mit allen auf dem deutschen Markt tätigen namhaften Versicherern zusammen (sofern diese mit Maklern zusammenarbeiten, z. B. keine Direktversicherer). Empfehlungen stützen sich daher auf eine objektive und ausgewogene Untersuchung der jeweiligen Marktsituation.

Der Makler beobachtet fortwährend den Markt durch laufende Kontakte und Verhandlungen mit den Versicherern, Beobachtung der Fachpresse, Weiterbildung und Seminare sowie Informationsveranstaltungen der Versicherungsbranche. Dadurch ist gewährleistet, dass dem Rat eine hinreichende Zahl von Versichererkonzepten zugrunde liegt. Daraus nimmt der Makler eine Vorauswahl der für den Kunden in Betracht kommenden Versicherer vor. Entscheidende Kriterien für diese Vorauswahl sind die Versicherungsbedingungen, Prämienhöhe, Service des Versicherers, gute Erfahrungen in der Schadenregulierung sowie ein gutes Rating. Bei den in Betracht kommenden Versicherern erstellt der Makler nunmehr nach dem Beratungsgespräch ein individuelles Angebot für den Kunden.

 

Informationen über das Beschwerde- und Schlichtungsverfahren bei dem Ombudsmann gemäß § 5 VersVermV:

Bei Streitigkeiten aus der Tätigkeit der Vermittlung eines Versicherungsvertrages kann der Kunde das Beschwerde- und Streitschlichtungsverfahren gegenüber dem Versicherungsmakler bei einem Ombudsmann gemäß der Verfahrensordnung einleiten.

(1)   Als Schlichtungsstelle im Sinne des § 34d Abs. 4 der Gewerbeordnung werden der Versicherungsombudsmann e. V. und der Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung eingesetzt.

(2)   Die Ombudsleute nach Absatz 1 sind hinsichtlich ihrer Antworten und Entscheidungen unabhängig und keinen Weisungen unterworfen.

(3)   Zur Erfüllung ihrer Aufgaben als Streitschlichtungs- und Schlichtungsstelle geben sich die Ombudsleute eine Verfahrens- und Gebührenordnung. Sie sind berechtigt, auf Grundlage der Gebührenordnung eine dem Aufwand angemessene Gebühr von dem Versicherungsvermittler oder dem Versicherungsunternehmen zu verlangen. Bei offensichtlich missbräuchlichen Beschwerden kann auch von dem Beschwerdeführer eine Gebühr verlangt werden.

(4)   Die Ombudsleute sind verpflichtet, jede Beschwerde über einen Versicherungsvermittler zu beantworten.

Adressen:

Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 080 632
10006 Berlin

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin

 

Informationspflichten nach der Transparenzverordnung (TVO):

Im Rahmen der im Kundeninteresse erfolgenden individuellen Beratung zu Versicherungsanlageprodukten, Riester- und Basisrenten bzw. betrieblicher Altersversorgung, werden nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren einbezogen, in dem wir die vorvertraglichen Informationen der Versicherer zu ihrer Nachhaltigkeit bzw. der Nachhaltigkeit des Finanzproduktes verwenden. Für deren Richtigkeit ist der Versicherer allein verantwortlich.

Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. beschränkten Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.

Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren bei Versicherungsanlageprodukten ist Vergütungsneutral, d. h. Kunden/innen entstehen hierdurch keine Kosten und die Courtage wird nicht beeinflusst. Bei näherem Interesse an diesem Thema, kann jede/r Kunde/in uns gerne im Vorfeld auf besondere Präferenzen aufmerksam machen.